Positionierung und Grundsätze
Digitale Vernetzung
Wir begreifen die Digitalisierung der Kommunikation und der Verbandsarbeit als Chance für unsere Mitglieder, sich intensiver und unabhängig von Ort und Zeit zu vernetzen. Für den Wissensaustausch und den persönlichen Austausch stehen unsere Mitglieder-App DPRG.mobil und aktuelle digitale Kollaborationstools zur Verfügung.
Nachhaltige Verbandsarbeit
Die DPRG will als Berufsverband Vorreiterin für eine auch unter ökologischen Aspekten nachhaltige und verantwortungsvolle Arbeit sein. Wir reduzieren unseren CO2-Fußabdruck durch die Reduzierung von Reisen, insbesondere Flugreisen und durch ressourcenschonende Verwaltungsprozesse. Mit der Erarbeitung von entsprechenden praxisnahen Empfehlungen wollen wir unsere Mitglieder bei Umstellungen auf umweltfreundliche Prozesse unterstützen.
Bundesvorstand und Ehrenamt
Hier erfahren Sie mehr über den Bundesvorstand und den Ehrenrat der DPRG.
Mehr erfahren
Kompetenz
Die Arbeitskreise und Fachgruppen der DPRG stehen für das breite Spektrum und die Kompetenz der Mitglieder des Verbandes. Hier wird Expertenwissen aufgebaut und geteilt. Austausch und Dialog stehen in den Online-Workshops und -Treffen der Gruppen im Vordergrund. Wir fördern die Vernetzung von Expert*innen und Branchennachwuchs durch digitale Tools wie die Mitglieder-App DPRG.mobil.
Regionale Netze
Das Netzwerk ist in neun Landesgruppen organisiert, die für den persönlichen Austausch und regionale Nähe stehen. Mit zahlreichen Veranstaltungen – von Unternehmensbesuchen bis zu Fachvorträgen – sorgen sie für eine enge persönliche Vernetzung.
Mitglieder-
versammlung
Die Mitgliederversammlung ist als oberstes Organ der DPRG für sämtliche Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht per Gesetz oder Vereinssatzung von anderen Organen wahrgenommen werden. Die Mitgliederversammlung wählt alle drei Jahre den Vorstand und tritt jährlich in der ersten Jahreshälfte zusammen, um über die Entlastung des Vorstands, den Jahresabschluss und andere Themen abzustimmen.
Hauptausschuss
Der Hauptausschuss ist ein Organ zur Vertretung der Mitglieder zwischen den jährlichen Mitgliederversammlungen. Er muss bei wichtigen Entscheidungen des Verbands, die in der Satzung geregelt sind, angehört werden und zustimmen. Ihm gehören gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitskreise und der Landesgruppen an.