Je häufiger und intensiver generative KI-Anwendungen in der Kommunikationspraxis zum Einsatz kommen, umso häufiger sind Kommunikationsprofis auch mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert.
Müssen wir mit KI erzeugte Inhalte kennzeichnen? Wenn ja, wie? Welche Regelungen aus dem EU AI Act gelten für die Kommunikation? Sind wir Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems? Gibt es wirklich eine Schulungspflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Die Liste der möglichen Fragen ist lang.
Deshalb wollen wir uns und Euch in einem Digital Lunch einen ersten orientierenden Überblick zu den relevanten rechtlichen Grundlagen verschaffen und Antworten darauf finden, wie wir in der Kommunikationsarbeit pragmatisch an rechtliche Fragen herangehen können.
Als Experte unterstützt uns bei diesem Überblick Ben R. Hansen. Ben ist Rechtsanwalt, Data Scientist und Gründer der Plattform AI Officer, einem Schulungsangebot zur KI-Kompetenzentwicklung (https://aiofficer.de/).