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04.10.2026   News
Rechtssicher zum digitalen Pressespiegel - auch mit KI
Von Dr. Martin Schippan, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | powered by PMG Presse-Monitor
Presseartikel sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Das gilt nicht nur für ausführliche Beiträge: Bereits kurze Textausschnitte genießen diesen Schutz. Wer Artikel kopiert, einscannt, digital aufbereitet oder innerhalb einer Organisation verbreitet, greift daher grundsätzlich in die Rechte von Autoren und Verlagen ein. Eine Bagatellgrenze für die Versendung von Pressespiegeln an kleine Empfängerkreise gibt es nicht.

Pressespiegel nach § 49 UrhG: Eingeschränkte Nutzungsrechte und komplex im Alltag 

Eine begrenzte Ausnahme enthält § 49 UrhG. Artikel in Pressespiegeln, die nach den Vorgaben des § 49 UrhG erstellt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber genutzt werden. Dabei dürfen sie nur für maximal sieben Tage vorgehalten werden und ihre Verbreitung ist nur in Form einer grafischen Abbildung des Original-Artikels zulässig. 

Die Nutzungsintensität des elektronischen Pressespiegels darf dabei diejenige des Papier-Pressespiegels nicht überschreiten. Die Artikel sowie mit ihnen in Zusammenhang veröffentlichte Abbildungen müssen politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen. Eine weitergehende Speicherung oder gar Archivierung ist ebenso unzulässig.

Kommunikationsabteilungen müssen beurteilen, ob die strengen Voraussetzungen des § 49 UrhG im Einzelfall tatsächlich vorliegen, welche Nutzungen zulässig sind und welche Rechte u. U. zusätzlich von Verlagen einzuholen sind.

Das Urheberrecht legt fest, dass die Erstellung und Nutzung von Pressespiegeln nach § 49 UrhG angemessen zu vergüten ist. Im Rahmen einer kollektiven Rechtewahrnehmung nimmt die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) treuhänderisch die urheberrechtlichen Vergütungsansprüche von Autoren und Verlagen wahr und schüttet die Erlöse an diese aus. 

Informationen der VG WORT zu Pressespiegelnutzungen

Nutzerfreundlich und zeitgemäß: Monitoring, Rechteerwerb und Pressespiegelerstellung in einem Portal

Um den Bedürfnissen der Nutzer nach einer vereinfachten Abwicklung zu genügen, haben die Verlage mit der PMG Presse-Monitor einen zentralen digitalen Anbieter geschaffen und sie berechtigt, die erforderlichen Lizenzen für sämtliche Beiträge über die Pressedatenbank PMG MediaMonitor zu vergeben. Mit dieser Lizenzierung werden die Ansprüche der Verlage für die Pressespiegelnutzung der PMG-Kunden abgegolten.

Zudem haben die VG Wort und die PMG eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, nach welcher die PMG auch die gesetzlichen Vergütungsansprüche der Autoren gemäß § 49 UrhG vereinnahmt.

Informationen zur Kooperation der VG WORT mit der PMG Presse-Monitor

Die Lizenzierung von Verlagsinhalten durch die PMG ist somit die einfache und rechtssichere Lösung für die Erstellung und Verbreitung von Pressespiegeln, unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung und Form der Zugänglichmachung.

Für Nutzer bedeutet das vor allem: deutlich weniger Prüf- und Verwaltungsaufwand, mehr Rechtssicherheit bei der täglichen Pressespiegelerstellung und der Zugriff auf PMG MediaMonitor, die größte tagesaktuelle Pressedatenbank im deutschsprachigen Raum mit rund 3.500 Medien aus über 900 Verlagshäusern.

Unabhängig davon, ob Beiträge direkt aus der Pressedatenbank bezogen oder selbst digitalisiert werden, können PR-Schaffende die erforderlichen Nutzungsrechte über die zentrale Plattform der PMG erwerben. 
Auch die Verbreitung und Speicherung verdienen besondere Aufmerksamkeit. Lizenzen gelten nur für den vertraglich vereinbarten Empfängerkreis. Eine Weitergabe an Kunden oder andere Dritte ist ohne den Erwerb weiterer Nutzungsrechte nicht zulässig.

Nutzer dürfen über die PMG lizenzierte Beiträge grundsätzlich vier Wochen speichern. Für eine längere Archivierung der Pressespiegel sind zusätzliche Rechte erforderlich. Mit der entsprechenden Option ist eine Archivierung von bis zu zehn Jahren gestattet.

Mehr Informationen zur Archivierung von Pressespiegeln

Neue Fragen durch Verbreitung von KI-Anwendungen

Die Bearbeitung von Pressebeiträgen mit Hilfe von KI-Anwendungen ist über die gängigen Lizenzmodelle nicht abgedeckt. Um technischem Fortschritt und verändertem Nutzungsverhalten Rechnung zu tragen, hat die PMG in Zusammenarbeit mit den Verlagen und der VG WORT hierfür eine Lösung entwickelt: Die KI-Lizenz für Pressespiegelerstellung, die als Ergänzungsvereinbarung zum regulären Pressespiegel-Vertrag dient. Mit ihr erwirbt der PMG-Kunde erweiterte Nutzungsrechte an den Artikeln, um bei der Erfassung der relevanten Inhalte digitale Beiträge, ihre Metadaten und ihre einzelnen Inhalte (Texteinheiten, Tabellen, Grafiken und Karikaturen) mittels KI zu durchsuchen, zu selektieren, zu segmentieren und zu indexieren.

Hat ein Unternehmen oder eine Behörde einen professionellen Medienbeobachter mit der Auswertung der Berichterstattung über die PMG beauftragt, kann dieser sich bei der PMG zertifizieren lassen, um Pressespiegel im Kundenauftrag rechtssicher und effizient mit KI-Anwendungen zu erstellen. In diesem Fall nimmt der Dienstleister die erweiterten Nutzungsrechte des Kunden aus der KI-Lizenz für Pressespiegelerstellung wahr.
 
Die KI-Lizenz für Pressespiegelerstellung sowie die Zertifizierung von Medienbeobachtern und Agenturen ermöglicht es PR-Schaffenden, bei der Erstellung von digitalen Pressespiegeln Künstliche Intelligenz in rechtssicherer Weise als ein effektives Werkzeug zur Rationalisierung ihrer Produktionsabläufe einzusetzen.

Zur Person:

Dr. Martin Schippan, Rechtsanwalt, Dozent und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, ist Partner bei LAUSEN Rechtsanwälte in München.

Er berät die PMG Presse-Monitor in Fragen des Urheberrechts. Seit März 2026 ist er zudem Mitglied des Zertifizierungsausschusses für die KI-Lizenz für Pressespiegelerstellung, in dem die PMG Presse-Monitor und Vertreter des Interessenverbandes der Medienbeobachter (IVDM) zusammenkommen.

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Mehr Informationen zur digitalen Medienbeobachtung, zentralen Rechteeinräumung und der KI-gestützten Pressespiegelerstellung über die PMG unter PMG Presse-Monitor.
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