Was tun bei unwahren Tatsachenbehauptungen in den Medien? Tipps aus der Praxis gab es beim Lunch Talk mit Rechtsanwältin Dr. Patricia Cronemeyer. Zum Beispiel: Es empfiehlt sich, sofort hart und entschieden gegen falsche Behauptungen vorzugehen.
Die Rechtsanwältin Dr. Patricia Cronemeyer zählt zu den führenden Expertinnen im Medien- und Persönlichkeitsrecht. Zu ihren Mandanten zählen neben Unternehmen und Agenturen auch zahlreiche Persönlichkeiten des deutschen und internationalen Showbusiness. Anfang 2022 gründete Patricia Cronemeyer gemeinsam mit der Rechtsanwältin Verena Haisch die Kanzlei Cronemeyer Haisch mit Büros in Hamburg und Hollywood/Los Angeles.
Im Lunch Talk war sie im Gespräch mit Ulrike Hanky-Mehner.
Im folgenden Nachbericht sind die wichtigsten Inhalte kurz zusammengefasst. Bei weiterführendem Interesse beachten Sie bitte die
ausführliche Aufzeichnung der Veranstaltung.
Was tun bei unwahren Tatsachenbehauptungen?Auch wenn es im Vorfeld schwierig ist, gegen vermutete Falschinformationen vorzugehen, ist es angeraten, sich bereits antizipativ juristischen Rat in Gestalt einer presserechtlichen Beratung einzuholen. Liegt allerdings bereits ein Fall der Verdachtsberichterstattung mit fehlerhaften Inhalten vor, ist es ganz entscheidend, sich nicht aus der Ruhe bringen und nicht zu vorschnellen Reaktionen - v.a. nicht mündlicher Natur - hinreißen zu lassen.
Stattdessen geht es um das Verfassen einer schriftlichen Stellungnahme unter juristischer Beratung. Da gerade bei komplexen Sachverhalten bereits Nuancen entscheidend sein können, sind dabei zu enge Fristen, die einen zusätzlich unter Druck setzen können, zu vermeiden.
Ein Rat aus der Praxis: Auch wenn es unschön klingt, aber erfahrungsgemäß ist es sogar besser, als Betroffener sofort hart und entschieden gegen falsche Behauptungen vorzugehen. Vielen Medien geht es mit reißerischen Artikeln und Headlines um reines und oft kurzfristiges Umsatzinteresse. Für ein Unternehmen oder eine Privatperson ist eine Rufschädigung andererseits eine große Hypothek, die - dank der Regel „das Internet vergisst nicht" - bleibende Spuren und langwierige Folgen nach sich ziehen kann.
In einem solchen Fall sollte man nicht am falschen Ende sparen, sondern Geld in die Hand nehmen, um eine Unterlassungserklärung auf den Weg zu bringen - auch um die Spuren im Internet zu säubern. Das hat auch den entscheidenden Vorteil, dass derartige Behauptungen auch in Zukunft nicht mehr verwendet werden dürfen.
Wenn zu viel Transparenz schadet
Hin und wieder gibt es Fälle von zu großer Transparenz der Öffentlichkeit und den Medien gegenüber, die in einem Eigentor enden können. Ein Beispiel: Da der Betroffene in einem Fall überzeugt war, nichts zu verbergen zu haben, ließ er der Presse weit über den eigentlichen Fall gehende Unterlagen zukommen. Was passierte? Es waren darin noch andere Sachverhalte zu finden, die das Medium später ausschlachten konnte.
Ein anderer Fall der Selbstöffnung betrifft häufig Personen, die ohnehin im Lichte der Öffentlichkeit stehen, wie Prominente aus Film und Fernsehen. Wenn diese zum Beispiel Medien zu einer „Homestory“ freiwillig in ihr Zuhause einladen, dürfen sie sich nicht wundern, wenn sie im Weiteren fast als wenig schutzwürdig betrachtet werden und sich die Grenzen ihrer Privatheit nicht mehr zurück verschieben lassen. Das gilt jedoch nicht nur für Prominente, sondern auch für Unternehmensrepräsentanten, die sich beispielsweise mit ihrem Privatleben als „corporate brand“ inszenieren.
Grenzen der Pressefreiheit?Leider berufen sich manche Medien im Rahmen ihrer reißerischen und persönlichkeitsverletztenden Berichterstattung auf die Pressefreiheit. Wenn aber beispielsweise durch Paparazzi Menschen auf Schritt und Tritt verfolgt oder Existenzen zerstört werden, hat dies mit der in unserer Verfassung verankerten Pressefreiheit nicht zu tun. Es handelt sich dann um den Versuch einer Legitimation grenzüberschreitenden Verhaltens.