Wissen Sie, worum es im Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz geht? Was das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz bewirken soll? Oder was das Wachstumschancengesetz bedeutet?
Wenn ich solche Wortungetüme höre, muss ich immer an den ehemaligen Bundesminister Horst Seehofer denken. Der hatte einmal am Beispiel des Datenaustauschgesetzes freimütig erklärt, wie er umstrittene Sicherheitsgesetze durch den Deutschen Bundestag schleust: „Man muss Gesetze kompliziert machen. Dann fällt es nicht so auf.“
Eines der kompliziertesten und längsten (Un)Worte der deutschen Politikgeschichte hat sich das Bundeswirtschaftsministerium ausgedacht:
Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung!
Mit 56 Buchstaben zählt es nur sieben Zeichen weniger als das ehemals längste Wort der deutschen Sprache:
Rindfleischettiketierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz, kurz RkReÜAÜG genannt.
Dieses Gesetz hatte Mecklenburg-Vorpommern 1999 zum Schutz der Verbraucher vor der Rinderseuche BSE eingeführt. Als es 2013 vom Landtag wieder abgeschafft wurde, trauerten die Sprachwissenschaftler um das Buchstaben-Rekord-Monstrum.
Heute führt die Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung (67 Buchstaben) die Sprachmonster AG an und hält den Rekord als längstes deutsches Wort.
Ich weiß nicht, ob die Beamten, die solche Gesetzesbegriffe erfinden, an den späten Folgen von Rinderwahn leiden. Ich finde aber, dass die Bürger ein Recht auf einfache und verständliche Sprache haben. Also Schluss mit XXL-Begriffen wie Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetz, Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz, Wochenstundenentlastungsbereinigungsverordnung oder Straßenentwässerungsinvestitionskostenschuldendienstumlage!
Sonst schlagen wir Bürger mit fiesen Wortkreaturen zurück und erfinden das Steuerzahlungsverlangsamungsgesetz.
Autor: Wolfgang Ainetter, E-Mail:
wolfgang@ainetter.com