Richtlinie „Bürgerbeteiligung und Kommunikation“ des Deutschen Rates für Public Relations (DRPR) schließt Regelungslücke für freiwillige Beteiligungsverfahren. Hier erfahren Sie mehr.
Ein kommunikationsethisches Regelwerk für (Bürger-) Beteiligungsprozesse hat der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) jüngst vorgestellt. Das freiwillige Selbstkontrollgremium der deutschen Kommunikationsbranche setzt damit Standards für informelle Beteiligungsprozesse – etwa von Unternehmen oder auch Kommunen. Solche freiwilligen Beteiligungsprozesse werden als Antwort auf das gestiegene Mitsprachebedürfnis der Zivilgesellschaft oft im Vorfeld gesetzlich vorgeschriebener Verfahren angeboten. Anlässe sind etwa Infrastrukturprojekte oder kontroverse Technologien.
DPRG: Einsatz für gute Beteiligungsverfahren
Der Berufsverband professioneller Kommunikatoren, die Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG), begrüßt das neue Regelwerk. Präsident Norbert Minwegen: „Im Feld der Bürgerbeteiligung tummeln sich Akteure, die Beteiligung missbrauchen und Bürgerinnen und Bürger täuschen. Dem Kommunikationsberufsfeld muss daran gelegen sein, dies zu sanktionieren und für eine gute Praxis einzutreten. Mit der neuen Richtlinie ist das nun möglich. Hoffentlich wird sie zum scharfen Schwert gegen schwarze Schafe“.
Ähnlich zum Presse- oder zum Werberat kann der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) als unethisch angesehenes Verhalten missbilligen oder rügen.
Auf diese Weise sollen die Qualität öffentlicher Kommunikation gesichert und kommunikationsethische Regeln durchgesetzt werden. Die DPRG ist einer der Träger des PR-Rates.
Richtlinie: Transparenz, Frühzeitigkeit, Verbindlichkeit
Inhaltlich regelt die neue Richtlinie Kriterien wie Transparenz über die gewährten Einflussmöglichkeiten, Frühzeitigkeit und Verbindlichkeit von Verfahren. Weitere wichtige Eckpunkte der neuen Richtlinie sind die Zugänglichkeit von Verfahren sowie die Repräsentativität von Beteiligen. Ziel der Richtlinie ist, eine gute Praxis der Kommunikation in Beteiligungsprozessen zu regeln. Zudem ist sie eine Basis für Beschwerden, die man an den DRPR herantragen kann.
Studie zeigt Verstöße gegen gute Praxis
Notwendig wurde die neue Richtlinie, weil beteiligungsspezifische Kriterien bislang im bestehenden Kommunikationskodes sowie weiteren Richtlinien des Rates nicht ausreichend abgedeckt waren. Mehrere Verstöße gegen eine gute Praxis der Bürgerbeteiligung hatte eine Studie unter Leitung von Professor Felix Krebber an der Hochschule Pforzheim in einer bundesweiten Medieninhaltsanalyse ermittelt. Im 2019 erschienenen „
Akzeptanzatlas“ waren Mängel in Bezug auf Transparenz der Verfahren und Wahrhaftigkeit in der Umsetzung aufgezeigt worden.
Qualitätssicherung im Kommunikationsfeld
Die Richtlinie wurde in einer Arbeitsgruppe des Rates erstellt, die sich aus Mitgliedern des Arbeitskreises Akzeptanzkommunikation der DPRG zusammensetzte. Der Arbeitskreis engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich für Qualitätssicherung im Feld der freiwilligen Bürgerbeteiligung von Unternehmen und Verbänden, aber auch Behörden von Kommunen, Ländern und dem Bund.
Richtlinie Bürgerbeteiligung und Kommunikation im Wortlaut:
https://drpr-online.de/wp-content/uploads/2022/12/DRPR_Richtlinie_Buergerbeteiligung-und-Kommunikation.pdf
Hinweis: Download Studie ‚Akzeptanzatlas‘ in der Deutschen Digitalen Bibliothek:
https://d-nb.info/1197265783/34