Ziel der DRPR-Richtlinie „Partizipation in der Auftragskommunikation“ ist es, eine gute Praxis bei Beteiligungsverfahren sicherzustellen und Fehlverhalten zu rügen. Das Hearing zeigte das große Interesse am Thema. Erfahren Sie hier mehr zum aktuellen Stand.
Am 1. Dezember 2021 lud der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) zum virtuellen Hearing „Richtlinie Akzeptanzkommunikation“ ein. Ziel war, die geplante DRPR-Richtlinie "Partizipation in der Auftragskommunikation" vorzustellen und Experten an der Entwicklung aktiv zu beteiligen.
Dabei sollte die Diskussion mit Kommunikatoren sowie Experten aus Wissenschaft und Praxis wichtige Impulse für die weitere Bearbeitung der neuen Richtlinie bringen. Bis zu 44 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung des DRPR und beteiligten sich intensiv an der Diskussion – so wie man es sich für ein Hearing wünscht.
DRPR sieht Regelungsbedarf für Akzeptanzkommunikation und Beteiligung
Zu Beginn begrüßte Thomas Zimmerling (Geschäftsführer Schema C Consulting GmbH) als Vertreter des DRPR die Runde. In seinem Intro betonte er den Regelungsbedarf zum Thema Akzeptanzkommunikation und für Beteiligungsverfahren. "Beteiligungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeit an den großen Megatrends unserer Gesellschaft nehmen zu. Damit ergibt sich für uns als DRPR Regelungsbedarf, und zwar über die bestehenden PR-Kodizes hinaus", sagt Thomas Zimmerling.
So ließe sich sicherstellen, dass in Zukunft alle Anspruchsgruppen in entsprechende Beteiligungsverfahren eingebunden sind, das ein gewisses professionelles Niveau bei den Verfahren eingehalten und kein Schindluder getrieben wird. "Mit der Richtlinie sorgen wir dafür, dass der Deutsche Rat für Public Relations bei Verstößen explizit reagieren und diese ahnden kann", erklärt Thomas Zimmerling weiter.
Wissenschaftliche Erkenntnisse unterstützen Einführung einer Richtlinie
Dr. Felix Krebber, Professor für Unternehmenskommunikation an der Hochschule Pforzheim und Mitglied im Lenkungskreis des DPRG-Arbeitskreises Akzeptanzkommunikation, forscht seit mehreren Jahren zu dem Thema. Im Rahmen seines Vortrages ordnete er das Thema wissenschaftlich ein. Hierbei zeigte er auf, aus welchen Gründen eine Richtlinie zur Akzeptanzkommunikation relevant ist. Bereits im unter seiner Leitung entstandenen „
Deutschen Akzeptanzatlas“ hatte er 2019 anhand einer bundesweiten inhaltsanalytischen Untersuchung der Tagespresse die Notwendigkeit berufsethischer Richtlinien für das Kommunikationsfeld Akzeptanz und Beteiligung herausgearbeitet.
Ziel: Gute Praxis sichern
Seit Herbst 2020 erarbeitete der Lenkungskreis des Arbeitskreises Akzeptanzkommunikation (Ulf Mehner, Felix Krebber, Thomas Zimmerling, Sybille Höhne, Minou Tikrani, Ulla Herlt und Timo Krupp) als Redaktionsteam unter der Federführung von Thomas Zimmerling und Felix Krebber den Entwurf der Richtlinie. Nach einer ersten Lesung durch den DRPR wurde der Entwurf noch einmal angepasst.
Den aktuellen Stand der Richtlinien stellte Ulf Mehner (Geschäftsführer WeichertMehner Unternehmensberatung für Kommunikation) als Diskussionsgrundlage für das Panel und die Teilnehmer vor. Dabei erläuterte er die Genese der Richtlinie und wies auf die wichtigsten Eckpunkte hin. Ziel ist vor allem, eine gute Praxis bei Beteiligungsverfahren sicherzustellen und Fehlverhalten zu rügen.
Hearing zum Entwurf der Richtlinie: Ja, aber!
In der anschließenden, von Minou Tikrani (Geschäftsführerin Konstruktiv PR-Beratungsgesellschaft mbH) moderierten, Diskussion gab es unterschiedliche Anregungen und Verbesserungsvorschläge. Das Panel der virtuellen Veranstaltung war mit Fachleuten aus verschiedenen Bereichen der Akzeptanzkommunikation besetzt: Thomas Zimmerling als Vertreter des DRPR, Silvia Augustin von Windwärts, Anja Schlicht von Navos, Kevin Zdiara von HEAG mobilo GmbH, Wiebke Kähler-Siemssen von der Patriotischen Gesellschaft Hamburg und Klaus Weise, Managing Partner bei Serviceplan.
Einig war man sich über die Notwendigkeit einer Richtlinie an sich. Sowohl die Experten aus dem Panel als auch viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen die Einführung einer solchen Richtlinie und bekräftigten das Ansinnen. Bekräftigt wurde der Vorteil insbesondere für Dienstleister, sich gegenüber dem Auftraggeber auf ethische Leitplanken einer guten Praxis berufen zu können. Besonders diskutiert wurden Formulierungen, die aus Sicht der Kommunikationsexperten noch sprachlich zu schärfen seien, sowie der Hinweis, den Geltungsbereich der Richtlinien genauer zu fassen.
"Es war die richtige Entscheidung, für eine Richtlinie zu Beteiligung auch ein eigenes Beteiligungsverfahren zu organisieren. Im Ergebnis sind wir auf dem richtigen Weg und haben im Rahmen der Beteiligung noch weitere relevante Hinweise bekommen", so Ulf Mehner.
In den nächsten Wochen werden die Vorschläge vom Redaktionsteam in den Entwurf der Richtlinie eingearbeitet und dem DRPR zur Verabschiedung vorgelegt.
Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und lässt sich
auf YouTube nachverfolgen.
Sybille Höhne, Ulf Mehner
Leiter des AK Akzeptanzkommunikation