Die Teilnehmer*innen diskutieren am 26. August mit Medienrechtler Christian Solmecke über die rechtlichen Fallstricke der sozialen Medien.
Nicht zuletzt die DSGVO hat es deutlich gemacht: Die sozialen Medien sind kein rechtsfreier Raum. Doch ein Rechtsbruch ist schnell passiert: Ein Foto oder Logo mit einem Klick hochgeladen, ein Zitat eingefügt.
Wie man bei der Nutzung von Social Media rechtssicher unterwegs ist, diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem nächsten virtuellen DPRG-Stammtisch mit Christian Solmecke, einem der bekanntesten deutschen IT- und Medienanwälte.
Impulsgeber Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online-Branche spezialisiert. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat dort in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Online-Händler, Medienschaffende und Web-2.0-Plattformen. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema Online-Recht und Geschäftsführer des
Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School. Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Mit seiner eigenen cloudbasierten Kanzleimanagement Software
legalvisio.de ist Solmecke seit Jahren auch als LegalTech Unternehmer unterwegs. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.
Der virtuelle DPRG-Stammtisch ist ein Gemeinschaftsformat der DPRG Landesgruppen Nordrhein-Westfalen und Hessen-Rheinland-Pfalz-Saarland. Er wird monatlich von beiden Landesgruppen im Wechsel organisiert.
Termin: 26. August, ab 19:30 Uhr.
Hier können Sie sich anmelden.