Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) spricht eine Mahnung gegen die Stadt Wedel wegen der unzureichenden Kennzeichnung werblicher Inhalte aus.
Den Betreibern der Website „wedel.de“ wurde die mangelnde optische und technische Trennung von Werbung und redaktionellen Beiträgen und die fehlende Anzeigenkennzeichnung vorgeworfen. Da diese Mängel im Zuge eines Relaunchs der Seite wedel.de inzwischen behoben wurden, verzichtet der Rat auf die Erteilung einer Rüge und mahnt lediglich die unzureichende Trennung zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen in der Vergangenheit. Der Rat begrüßt die getroffenen Maßnahmen, durch die Webseiten-Besucher nun direkt erkennen können, ob es sich um einen redaktionellen oder werblichen Beitrag handelt.
Eine ausführliche Begründung des Ratsspruchs ist der Webseite zu entnehmen.