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News / DPRG begrüßt Aktualisierung der Verhaltensgrundsätze zur Finanzmarktberichterstattung
Katharina Beyersdorfer und Lars Boelke
22.10.2019   Finanzkommunikation
DPRG begrüßt Aktualisierung der Verhaltensgrundsätze zur Finanzmarktberichterstattung
Der Deutsche Presserat hat seine Verhaltensgrundsätze zur Finanzmarktberichterstattung aktualisiert, die Journalistinnen und Journalisten als Leitfaden dienen sollen.
Die Verhaltensgrundsätze regeln u.a. den redaktionellen Umgang mit Insiderinformationen oder möglichen Interessenkonflikten und setzen Standards für eine unabhängige, nicht-manipulative Berichterstattung über Börsenkurse und Referenzwerte. „Dies ist ein sehr guter und notwendiger Schritt. Der aktualisierte Text unterstützt ferner Nicht-Juristen dabei, das komplexe Thema besser verständlich zu machen. Dies ist besonders im Sinne der Zusammenarbeit sehr wichtig“, begrüßen Katharina Beyersdorfer und Lars Boelke, Leiter des DPRG Arbeitskreises Finanzkommunikation die Überarbeitung der Verhaltensgrundsätze.
Die Überarbeitung der Verhaltensgrundsätze war erforderlich, da durch das Inkrafttreten der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) und der dazugehörigen, ergänzenden Delegierten Verordnung 2016/958 seit 2016 eine neue Rechtsgrundlage gilt.
Die aktualisierten Verhaltensgrundsätze sind Ergebnis von Gesprächen zwischen Verbandsvertretern des Presserats und Vertretern betroffener Verlage mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bereits seit 2006 ersetzen die Verhaltensgrundsätze teilweise die gesetzlichen Vorgaben. Sie sollen die Finanzberichterstattung vor staatlichen Eingriffen schützen, gleichzeitig die Redaktionen aber zu verantwortungsvoller Berichterstattung verpflichten.
Auch die entsprechende Richtlinie des Pressekodex 7.4. wurde den geänderten Begrifflichkeiten der MMVO angepasst. Der veraltete Begriff „Wertpapiere“ wurde durch „Finanzinstrumente“ ersetzt, ebenso der veraltete Begriff „Finanzanalysen“ durch die MMVO-Begriffe „Anlageempfehlungen“ sowie „Anlagestrategieempfehlungen“.
 
Verhaltensgrundsätze zur Finanzmarktberichterstattung als Download
Zum Pressekodex
 
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